Nachzahlungen für Kurzarbeiter
Während der Corona-Pandemie gab es viele unterschiedliche Unterstützungsprogramme. Eines davon war unter anderem das Kurzarbeitergeld. Jedoch kommt es genau hierdurch zu unangenehmen Konsequenzen: Eine Vielzahl von Arbeitnehmern bekommen Post vom Finanzamt, die Einkommensteuererklärung muss nachgereicht werden. Betroffen sind vor allem Personen, die während der Pandemie im Jahr 2020, 2021 oder 2022 Kurzarbeitergeld bezogen haben, bis zum aktuellen Stand aber noch keine Steuererklärung abgegeben haben. Besonders kritisch hierbei ist, dass es in einigen Fällen zu teuren Nachzahlungen kommen kann.
